Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Foodtruck Bremen
– Inh. Bastian Gené
Grasberg 07.10.2025
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Speisen und Getränken (Catering) sowie die Bereitstellung des Foodtrucks und dazugehöriger Dienstleistungen (im Folgenden „Leistungen“) zwischen Foodtruck Bremen – Inh. Bastian Gené
- (im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden (im Folgenden „Veranstalter“).
- Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Veranstalters werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter das Angebot schriftlich (z.B. per E-Mail) annimmt und der Anbieter diesen Auftrag schriftlich bestätigt.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 3 Preise, Zahlung und Zahlungsverzug
- Die vereinbarten Preise verstehen sich als [Netto zzgl. MwSt.]
- Der Anbieter ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 100% des vereinbarten Gesamtpreises bei Vertragsabschluss zu verlangen.
- Kosten für GEMA-Gebühren, sowie Kosten für Energie, Wasser und Abwasser sind vom Veranstalter zu tragen, sofern diese nicht explizit im Angebot als enthalten ausgewiesen sind.
- Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Veranstalter ohne Mahnung in Verzug. Der Anbieter ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
§ 4 Pflichten des Veranstalters (Infrastruktur)
- Der Veranstalter gewährleistet die ungehinderte und sichere Zufahrt zum vereinbarten Aufstellungsort und dessen Nutzung für die gesamte Dauer des Auf- und Abbaus sowie der Veranstaltung.
- Der Veranstalter stellt auf eigene Kosten die notwendige Stromversorgung sicher. Es wird eine Leitung von 32A CEE benötigt, sofern nicht anders vereinbart. Der Veranstalter haftet für Störungen oder Ausfälle der Stromversorgung.
- Der Veranstalter ist für die Einholung aller notwendigen behördlichen Genehmigungen (z.B. Sondernutzungserlaubnisse, Stellgenehmigungen) verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Der Veranstalter stellt dem Personal des Anbieters ein WC zur Verfügung.
§ 5 Leistungserbringung und Höhere Gewalt
- Der Anbieter haftet für Lieferverzögerungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Ist die Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streik, Unwetter, unvorhergesehene behördliche Anordnungen oder Verkehrsstörungen) unmöglich oder unzumutbar, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Im Fall von Höherer Gewalt entfallen gegenseitige Schadensersatzansprüche. Der Anbieter behält jedoch den Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen.
§ 6 Stornierung durch den Veranstalter (Rücktritt)
- Der Veranstalter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
- Im Falle eines Rücktritts ist der Anbieter berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe des vereinbarten Auftragswertes zu verlangen, gestaffelt nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:
- Bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 25% des Gesamtpreises
- Bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50% des Gesamtpreises
- Bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 80% des Gesamtpreises
- Später als 7 Tage vor der Veranstaltung: 100% des Gesamtpreises.
- Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Der Anbieter muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
§ 7 Haftung und Leihwaren
- Die Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Überlassenes Equipment (Geschirr, Besteck, Möbel etc.) bleibt Eigentum des Anbieters.
- Der Veranstalter haftet ab Übernahme bis zur Rückgabe in vollem Umfang für Verlust und Beschädigung der Leihwaren, auch durch Dritte. Im Schadensfall werden die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
§ 9 Gerichtsstand und Anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Veranstalter Kaufmann ist.
Hier die Liste der wichtigsten Seiten:
Fragen gerne an info@foodtruck-bremen.com

